E-Bike-Förderung Österreich

E-Bike-Förderung 2023 [Infos für Unternehmer und Private]

Hier findest Du eine Übersich aller wichtigen Infos für die Förderung für E-Bikes und E-Transporträder in Österreich und Deutschland. [Private & Unternehmen]

Hier erfährst du, wie du für dein E-Bike eine Förderung beantragen kannst und welche Voraussetzungen du dafür in welchem Land erfüllen musst.

E-Bike-Förderung in Österreich

2022 stehen in Österreich insgesamt 167,2 Mio. Euro für die Förderung von Elektro-Fahrzeugen zur Verfügung. Neben E-Autos und E-Mopeds werden auch Transporträder und E-Transporträder (für Private und Unternehmen) und E-Bikes ab 5 Stück (für Unternehmen) gefördert. Ab März 2023 werden auch Falträder mit und ohne E-Antrieb mit bis zu 600 Euro gefördert-

Schnell-Übersicht E-Bike-Förderung Österreich 2023

  • Wer kann eine Förderung beantragen? Privatpersonen und Unternehmen
  • Welche E-Bikes werden gefördert? Gefördert werden Transporträder, E-Transporträder bzw. E-Lastenräder, die ihre Energie ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewinnen und Klappräder mit und ohne E-Antrieb. Für Unternehmen gibt es ab 5 Rädern auch eine Förderung für E-Bikes. Alle geförderten E-Bikes können auch ein gratis Fahrradservice bei heimischen Betrieben in Anspruch nehmen.
  • Welche Fristen gibt es? Registrierungen können längstens bis 31.3.2024 eingebracht werden (von Privaten und Betrieben), sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Der Antrag muss innerhalb von 36 Wochen nach Registrierung gestellt werden. Die Rechnung darf bei Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
  • Welches Fahrzeug wird für wen mit wie viel Geld gefördert?
    In unserer Tabelle siehst du, welche Räder mit wie viel gefördert werden.
    Die Gewährung einer Förderung ist immer mit ein wenig organisatorischem Aufwand verbunden. Darum haben wir die wichtigsten Fragen in unseren FAQs für dich beantwortet. Wenn du schon ein Förderprofi bist, dann kannst du gleich direkt zur Seite für Privatanträge bzw. zur Seite für Firmenanträge gehen. Alle anderen lesen besser noch die FAQs durch.
E-Bike-Förderungen Österreich 2021für Privatefür Unternehmen
normales Transportrad und E-Transportrad900 Euro (+ großes Fahrradservice)900 Euro ( + großes Fahrradservice)
normales Faltrad oder E-Faltradbis zu 600 Euro
E-Bikeab 5 Rädern, 400 Euro pro Rad ( + großes Fahrradservice)
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Infos für Private
Infos für Unternehmen, Betriebe und Gemeinden
Registrierungzur Registrierung für Private (Lastenräder und E-Lastenräder) zur Registrierung für Unternehmen

Häufige Fragen zur E-Bike-Förderung für Unternehmer und Privatpersonen in Österreich

Für wen gilt die E-Bike-Förderung in Österreich?

1) für Privatpersonen, die ein E-Lastenrad oder ein normales Lastenrad kaufen 2) für Unternehmen, Betriebe und Gemeinden, die Lastenräder oder mindestens 5 E-Bikes kaufen. Wichtig in beiden Fällen ist, dass der für den Betrieb der E-Räder nötige Strom nachweislich aus erneuerbaren Energieträgern stammen muss. Neben Unternehmen werden auch für sonstige unternehmerisch tätige Organisationen Förderungsmittel bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Seit 2020 werden aber auch Käufe von Privatpersonen gefördert, allerdings nur beim Kauf eines E-Lastenrads oder eines nicht motorunterstützten Lastenrads. Hilfreiches: Hier geht’s zur Fahrzeugklassen Übersicht in Österreich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von E-Bikes und E-Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern.
Bitte beachte, dass eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.
Genaue Informationen für dein Projekt findest du in diesem Leitfaden für Betriebe oder im Leitfaden für Privatpersonen.

Wie viel Geld kann ich mit der E-Bike- und E-Lastenrad-Förderung sparen?

Privatpersonen und Betriebe erhalten 900 Euro Förderung für ein E-Lastenrad oder ein nicht motorisiertes Lastenrad. Betriebe bekommen ab 5 E-Bikes 400 Euro Förderung.

Erhalte ich die Förderung bei jedem Händler in Österreich?

Leider nein. Die Teilnahme jedes einzelnen Händlers an der Förderaktion ist freiwillig. Am besten du fragst gleich beim Online-Händler oder im Geschäft, ob sie sich am E-Mobilitätspaket beteiligen oder nicht.

Wie verläuft der E-Bike-Förderungsprozess?

Am besten so: Zuerst online registrieren auf der Seite umweltfoerderung.at (Registrierung für Privatpersonen) bzw. (Registrierung für Unternehmen). Wenn die Registrierung erfolgreich war, kann ein Antrag gestellt werden. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, das E-Lastenrad zu kaufen. Wichtig: Der Verkäufer muss den E-Mobilitätsbonus gewähren und ihn gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonus“ auf der Rechnung ausweisen. Ist das geschehen, kann der Antrag online gestellt werden.

Wo kann ich als Privatperson die E-Bike-Förderung beantragen?

Alle Infos, ein Leitfaden und die relevanten Dokumente findest du auf unserer Seite oben oder direkt auf der Seite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Transport bzw. auf meinefoerderung.at. der vom Umweltministerium geförderten Seite Umweltförderung.at.

Wo kann ich als Unternehmen die E-Bike-Förderung beantragen?

Alle Infos, der Leitfaden sowie weitere Dokumente gibt’s auch hier auf einer speziellen Seite der Website Umweltförderung.at/betriebe/.

Wie lange kann ich die Förderung für E-Bikes und E-Lastenräder beantragen?

Vorerst kann die Registrierung für eine Förderung bis zum 31.03.2023 beantragt werden. Nach der Registrierung erhältst du einen Link, der 36 Wochen lang gültig ist. Innerhalb dieser Zeit muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges sowie die Antragstellung über die Online-Plattform geschehen.

Wann bekomme ich die E-Bike-Förderung ausbezahlt?

Nach dem erfolgreichen Einreichen des Antrags überprüfen die MitarbeiterInnen der KPC (Kommunalkredit Public Consulting) deine Unterlagen und legen sie dem Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vor. Wenn der Antrag genehmigt wird, bekommst du ein Auszahlungsschreiben und das Geld auf dein Konto überwiesen. Zusätzlich erhältst du auch einen Aufkleber, den du am E-Bike oder E-Lastenrad anbringen musst.

Checkliste für die Förderung von Lastenrädern in Deutschland

Auch in Deutschland werden Transporträder gefördert – und zwar seit dem 01.03.2018 durch das Bundesumweltministerium. Was das genau für dich bedeutet, haben wir etwas weiter unten in einer Checkliste zusammengefasst.

  • Voraussetzung für den Antrag: Eine kleine Enttäuschung zu Beginn, Privatpersonen sind leider nur unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Städten und Kreisen für E-Lastenräder und -Zubehör antragsberechtigt. Dafür können private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und Hochschulen einen Antrag stellen. Eine genaue Übersicht, wo Du auch als Privatperson für Lastenräder und -Anhänger eine Förderung beantragen kannst, findest Du auf dieser Förderungs-Übersichtsseite auf babboe.de
  • Was gefördert wird: Gefördert werden E-Lastenräder, Lastenanhänger mit E-Antrieb oder eine Kombination aus beidem. Mehr dazu auch bei unserem Partner Lucky Bike.
  • Was nicht gefördert wird: Ausgenommen sind normale E-Bikes sowie Fahrräder und Anhänger, die vorrangig für den Personentransport konzipiert sind oder bei denen die Transportfläche als Verkaufsfläche dient. Konkret gemeint sind damit der Getränkeverkauf oder Rikschas.
  • Diese Eigenschaften benötigt ein E-Lastenrad für eine Förderung: *Elektrischer Antrieb; *gewerblicher Gebrauch; *Zuladung von 150kg; *Ladevolumen 1m3
  • Höhe der Förderung: Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der beantragten E-Lastenräder. Als Faustregel lässt sich aber festhalten: 30% der Ausgaben für die Anschaffung werden übernommen, jedoch maximal 2.500 Euro pro Rad, Anhänger oder Gespann.
  • So stellst du den Antrag: Hier findest du das elektronische Antragsformular. Und auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt es eine gute Übersicht, die noch einmal mehr ins Detail geht.
  • Privatpersonen aufgepasst: Privatpersonen in Deutschland (und Österreich) müssen nicht leer ausgehen. Für eine Förderung müssen Sie sich aber an ihr Bundesland oder ihre Gemeinde wenden. Eine gute Übersicht gibt’s bei Cargobike.jetzt.

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